Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 2.3.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1. des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand, begangen am 20.12.2013 in Interlaken und Ringgenberg ; 1.2. der groben Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken; 1.3. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken und Ringgenberg ; 1.4. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken;