Nach eigenen Angaben erzielt der Beschuldigte monatlich ein Einkommen in Form einer Rente von CHF 6‘850.00. Daneben erhält seine Frau eine Rente von CHF 5‘650.00. Der Beschuldigte hat ein Vermögen von rund CHF 180‘000.00 und ist Eigentümer einer Liegenschaft mit CHF 735‘800.00 Steuerwert und einer Hypothek von CHF 300‘000.00. Ansonsten ist der Beschuldigte nicht verschuldet und hat auch keine Unterhaltspflichten (pag. 345).