Die Tatbegehung blieb im Versuchsstadium. Rund einen Kilometer nach den Kollisionen mit den beiden Strassenlaternen konnte die Polizei den Beschuldigten anhalten und zwecks Blutabnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration ins Spital bringen. Dass die Blutabnahme erfolgen konnte, ist einzig den Meldungen der Passanten und dem umgehenden Einsatz der Polizei zu verdanken. Der Beschuldigte trug hierzu nichts bei. Dementsprechend rechtfertigt sich lediglich eine leichte Reduktion für den Versuch. Die Kammer erachtet eine Reduktion von etwa einem Viertel als angemessen. Dies führt zu einer Strafe von 35 Strafeinheiten.