15. Asperation für die versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a Abs. 1 SVG). 15.1 Tatkomponenten Der Beschuldigte kollidierte zwei Mal mit einer Strassenlaterne. Dennoch setzte er seine Fahrt fort, ohne die Polizei zu benachrichtigen. Damit versuchte er die Abnahme einer Blutprobe zu vereiteln. Dies gelang nicht, weil die Polizei ihn anhalten konnte und die medizinische Untersuchung eine Blutalkoholkonzentration von 2.28 Gewichtspromille ergab. Der Beschuldigte wollte nach Hause.