Bei der Verzweigung Höheweg/Freiestrasse hielt der Beschuldigte kurz auf dem Trottoir an, besichtigte seinen Schaden am Fahrzeug und fuhr wieder los, wobei er nur knapp an G.________ vorbeifuhr, welcher auf der rechten Seite des Fahrzeugs stand (2). Schliesslich fuhr der Beschuldigte auf der Brienzstrasse Schlangenlinie, fuhr über die Sicherheitslinie und geriet vollständig auf die Gegenfahrbahn, wo ihm ein anderer Verkehrsteilnehmer entgegenkam, der eine Vollbremsung machen und ausweichen musste. Eine Kollision der beiden Fahrzeuge konnte nur knapp vermieden werden (3).