14. Asperation für die groben Verletzungen von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) 14.1 Tatkomponenten Der Beschuldigte beging drei grobe Verkehrsregelverletzungen. Beim Abbiegen in den Höheweg gelangte er auf die Gegenfahrbahn, lenkte anschliessend zurück auf seine Fahrbahn und kam dabei mit seinem Fahrzeug auf das Trottoir und kollidierte mit den beiden Strassenlaternen, wobei er mehrere Fussgänger gefährdete (1).