Auch die Reaktionen der Passanten waren ihm egal – er wollte einfach nur nach Hause und kümmerte sich nicht um die erhebliche Gefahr, welche er im Strassenverkehr darstellte. Zwar fuhr er eine vergleichsweise kurze Strecke (1.3 km), diese jedoch grösstenteils innerorts und durch den touristischen Kern von Interlaken. Die Kürze der Strecke ist jedoch primär der Anhaltung durch die Polizisten zu verdanken, welche den Beschuldigten an der Weiterfahrt hinderten. Das objektive Tatverschulden ist insgesamt im leichten bis mittleren Bereich anzusiedeln. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich.