Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt wirkt der hier zu prüfende Sachverhalt deutlich schwerer. Obwohl der Beschuldigte mehrfach kollidierte (zwei Mal mit einer Strassenlaterne, mehrmals mit dem Trottoir sowie mit einem Leitplankenpfosten) und feststellte, dass sein Fahrzeug kaum mehr zu lenken war, fuhr er unbesonnen weiter. Auch die Reaktionen der Passanten waren ihm egal – er wollte einfach nur nach Hause und kümmerte sich nicht um die erhebliche Gefahr, welche er im Strassenverkehr darstellte.