«Gutbeleumundeter Beschuldiger besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 - 8 km nach Hause. Vorstrafen 2 bis 3 Verkehrsübertretungen» bei einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration ab 2.0 Promille eine Strafe von 75 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (vgl. S. 16 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt wirkt der hier zu prüfende Sachverhalt deutlich schwerer.