14 Verteidigung vorgebracht – sein Fahrzeug mit Sicherheit abgestellt hätte und nicht weitergefahren wäre, wenn er die Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit hätte vereiteln wollen. Alleine mit der Weiterfahrt kann der Eventualvorsatz nicht widerlegt werden, zumal eine Flucht auch mit dem Fahrzeug möglich gewesen wäre. Indem der Beschuldigte trotz Kenntnis der zwei Kollisionen mit den Strassenlaternen, der Beschädigungen und dem Hinweis von G.________ weiterfuhr, nahm er die Vereitelung der Blutprobe zumindest in Kauf.