Der Beschuldigte hörte, dass er Kollisionen mit den beiden Strassenlaternen verursachte und sah, dass sein Auto beschädigt war. Nachdem er einen Knall gehört und den Sachschaden auf der rechten Seite seines Fahrzeuges gesehen hatte – wozu er noch ausgestiegen war, um den Schaden zu begutachten – musste ihm klar sein, dass er offensichtlich mit den Strassenlaternen oder anderen Gegenständen kollidiert war. Der Beschuldigte reagierte auch nicht auf den Versuch eines Passanten, ihn von der Weiterfahrt abzubringen und der ihn aufforderte, auf die Polizei zu warten.