Der Beschuldigte wurde rund einen Kilometer nach den zwei Kollisionen mit den Strassenlaternen von der Polizei angehalten, wobei seine Blutalkoholkonzentration festgestellt werden konnte. Es liegt demnach ein (vollendeter) Versuch vor. In subjektiver Hinsicht ist gestützt auf das Beweisergebnis von Eventualvorsatz auszugehen. Der Beschuldigte hörte, dass er Kollisionen mit den beiden Strassenlaternen verursachte und sah, dass sein Auto beschädigt war.