vereitelt (Urteil des Bundesgerichts 6B_796/2014 vom 13.11.2014 E. 1.2.1; BGE 126 IV 53 E. 2d). Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe nicht nur in Fällen gegeben ist, in denen vorgängig eine Blutprobe amtlich angeordnet worden ist, sondern schon dann, wenn der Täter nach den Umständen des Falles mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung einer Blutprobe rechnen muss.