Ferner realisierte er, dass er sein Fahrzeug kaum noch lenken konnte. Zur späteren Kollision mit dem Leitplankenpfosten auf der Brienzstrasse wurde der Beschuldigte hingegen nicht befragt. Entsprechend liegen keine Aussagen des Beschuldigten hierzu vor. Ferner liegen weder Berichte von Zeugen noch eine deutliche Dokumentation des entstandenen Schadens vor (in den Akten ist einzig das Foto auf pag. 21 vorhanden, welchem der entstandene Schaden nicht genau entnommen werden kann). Wie stark die Kollision mit dem Leitplankenpfosten war und ob dem Beschuldigten diese aufgefallen sein müsste, kann nicht beurteilt werden.