Damit muss er zeitlich eine der Kollisionen gegen die Strassenlampen auf dem Höheweg unmittelbar nach Beginn der Fahrt gemeint haben. Der Beschuldigte ging selber davon aus, in einen Pfosten gefahren zu sein. Er wusste sogar, dass er später von einem Passanten angesprochen wurde. Dabei muss es sich um G.________ gehandelt haben, welcher den Beschuldigten aufforderte, nicht weiterzufahren und auf die Polizei zu warten (pag. 79, Z. 35 ff.). Der Beschuldigte gestand ein, die Worte von G.________ gehört zu haben. Sie seien ihm aber egal gewesen und er könne sich nicht mehr daran erinnern, was Herr G.________ gesagt habe.