10.2 Würdigung durch die Kammer Den Aussagen des Beschuldigten ist zu entnehmen, dass er sich an wesentliche Teile seiner Rauschfahrt und an seinen Zustand erinnern kann. Er erwähnte mehrfach die zwei Knalle, dass er ausgestiegen sei, um den Schaden zu begutachten, die Schwierigkeiten mit der Lenkung, den ihm entgegenfahrende Verkehrsteilnehmer und dass er nach der Anhaltung durch die Polizei seine Frau telefonisch informiert habe. Er meinte, ab dem ersten Knall wieder bei sich gewesen zu sein. Damit muss er zeitlich eine der Kollisionen gegen die Strassenlampen auf dem Höheweg unmittelbar nach Beginn der Fahrt gemeint haben.