Es sei schlicht unwahrscheinlich, dass er von den Kollisionen nichts bemerkt habe. Dies werde auch durch die Tatsache widerlegt, dass er ausgestiegen sei, um das Auto zu begutachten. Spätestens hier hätte er begreifen sollen, dass sich ein Unfall ereignet habe. Er habe damit auch gewusst, dass die Anordnung einer Blutprobe sehr wahrscheinlich sei. Auch angesichts der Tatsache, dass er sich der späteren Anhaltung durch die Polizei zweimal vergeblich widersetzt habe, könne die fehlende Meldung an die Polizei nur als Inkaufnahme der Vereitelung einer Blutprobe gewertet werden. Der Beschuldigte habe damit eventualvorsätzlich gehandelt (pag.