Der Beschuldigte sei vorliegend mit zwei Strassenlaternen kollidiert und sei auf der zweiten stecken geblieben. Um weiterfahren zu können, habe er sein Fahrzeug mit erhöhter Motorkraft wegmanövrieren müssen. Er sei ein paar Meter später ausgestiegen und habe das Fahrzeug begutachtet, woraufhin er wieder weitergefahren sei. Danach sei er mit einem Leitplankenpfosten kollidiert. Die Kollisionen hätten dem Beschuldigten aufgrund des Lärms und der Wucht auffallen müssen. Es sei schlicht unwahrscheinlich, dass er von den Kollisionen nichts bemerkt habe.