Der Beschuldigte informierte telefonisch seine Frau und wurde von der Polizei zwecks Blutuntersuchung ins Spital gebracht. Er wies eine minimale Blutalkoholkonzentration von 2.28 Promille auf. Ferner wurde das Antidepressivum Citalopram im therapeutischen und das Beruhigungsmittel Lorazepam im subtherapeutischen Wirkungsbereich nachgewiesen. Nach den Kollisionen mit den Strassenlaternen fiel dem Beschuldigten auf, dass sich sein Fahrzeug nur noch mit Mühe lenken liess (vgl. hierzu auch pag. 313 f., S. 5 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).