7. Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt Der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt ist im Wesentlichen unbestritten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des vorliegend zur Diskussion stehenden Vorwurfs wird nachfolgend der gesamte unbestrittene Sachverhalt wiedergegeben: Der Beschuldigte, ein studierter Biochemiker, nahm am Morgen des 20.12.2013 zunächst die für ihn üblichen Medikamente Cipralex und Temesta ein und fuhr dann mit dem Auto zur Arbeit. Am Mittag ging der Beschuldigte in verschiedene Restaurants, um sich zu verabschieden und trank eine nicht genau bestimmbare Menge Wein.