Anschliessend fuhr A.________ auf der Brienzstrasse in Richtung Ringgenberg nach der Liegenschaft Nr. 30 auf der rechten Strassenseite rechts in die Leitplanke, wobei er einen Leitplankenpfosten beschädigte. A.________ setzte seine Fahrt danach fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern, den geschädigten zu informieren oder den Unfall der Polizei zu melden. Aufgrund der Umstände des Unfalles und des vorangegangenen Alkoholkonsums musste A.________ mit der Anordnung einer Atemalkohol- und Blutprobe rechnen, welchen er sich mit seinem Verhalten entzog.