Nach dem Konsum von Alkohol fuhr A.________ mit seinem Motorfahrzeug auf dem Höheweg auf das Trottoir, wo er mit zwei Strassenlampen kollidierte und diese beschädigte. A.________ setzte seine Fahrt danach fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern, den Geschädigten zu informieren oder den Unfall der Polizei zu melden. Aufgrund der Umstände des Unfalles und des vorangegangenen Konsums von Alkohol musste A.________ mit der Anordnung einer Atemalkohol- und Blutprobe rechnen, welchen er sich mit seinem Verhalten entzog. 2.2. in Interlaken, Brienzstrasse, nach Liegenschaft Nr. 30