3 2.7.2016 über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 344 f.) eingeholt. Infolge Pensionierung von Oberrichter Weber wird die Kammer durch Oberrichter Schmid vervollständigt. 3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Berufungsbegründung vom 8.7.2016 folgende Anträge (pag. 349 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 2. März 2016 insoweit in Rechtkraft erwachsen ist, als dass A.________ schuldig gesprochen wurde