2 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 5‘000.00 und Gebühren des Gerichts von CHF 1‘000.00, sowie Auslagen der Staatsanwaltschaft von CHF 2‘622.10, insgesamt bestimmt auf CHF 8‘622.10. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 8‘022.10. […]