2. der groben Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken; 3. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken und Ringgenberg ; 4. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall, mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken; 5. des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, begangen am 20.12.2013 in Interlaken und Ringgenberg,