1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 2.3.2016 Folgendes (pag. 300 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich mehrfach begangen am 20.12.2013 in Interlaken, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand, begangen am 20.12.2013 in Interlaken und Ringgenberg ;