1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ (fünfeinhalb) Jahren. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 16.01.2016 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 20‘123.00. 3. Zu 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘500.00, ausmachend CHF 3‘000.00. 57 Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. III.