Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 18. März 2016 (PEN 2015 299) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch und Führen eines entwendeten Motorfahrzeuges, angeblich begangen am 11.01.2009 und danach bis längstens am 09.02.2009 in R.________ und Solothurn SO, z.N. B.________, eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. A.________ schuldig erklärt wurde des Raubes, mehrfach begangen