20. (Amtliche) Entschädigungen 20.1 Erste Instanz Der Beschuldigte war in erster Instanz ausschliesslich amtlich verteidigt. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren wurde auf CHF 10‘328.70 bestimmt, das volle Honorar auf CHF 12‘502.20. Aufgrund der Bestätigung seiner Verurteilung hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung vollumfänglich zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X._____