Sie sei nicht mehr belastbar und psychisch labil. Auch habe sie fast zwei Jahre lang mehr oder weniger regelmässig Antidepressiva genommen und nehme immer noch Schlaftabletten. Wie stark diese Traumatisierung allerdings wirklich war und ggf. noch ist und ob sämtliche von der Privatklägerin geschilderten Folgen vollumfänglich in kausaler Weise auf den Raubüberfall und die Sexualdelikte von damals zurückzuführen sind, kann die Kammer allein aufgrund dieser Aussagen schlecht beurteilen. Dafür liegen keine weiteren Beweismittel vor.