52 10‘000.00, welche die (rechtlich zwei Tateinheiten bildenden) Mehrfach- Begehungen sowie die aufgrund des Raubes erlittene seelische Unbill aufgrund des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs allerdings bereits umfasst. Die Privatklägerin hatte zweifellos lange an den Folgen der Tat zu leiden: So sagte sie am 9. Juni 2015 aus, ihr Leben sei dadurch zerstört worden, sie könne seither nicht mehr arbeiten. Sie sei nicht mehr belastbar und psychisch labil.