In der Literatur werden für (gewalttätige) Sexualdelikte mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) als Basisgenugtuung Beträge von CHF 10‘000.00 bis CHF 20‘000.00 genannt. Für Sexualdelikte mittleren Schweregrads wie sexuelle Nötigungen ohne Penetration werden Summen von CHF 3‘000.00 bis CHF 5‘000.00 erwähnt. In leichten Fällen soll von einer Basisgenugtuung abgesehen und die Genugtuung nach richterliche Ermessen bemessen werden (HÜTTE, a.a.O., S. 174 f.).