51 ausführen, es habe zwar keine Vergewaltigung stattgefunden, aber es sei zu sehr weitgehenden sexuellen Nötigungen gekommen. Die Delikte hätten sich äussert traumatisierend ausgewirkt, mehr als sie es ursprünglich erwartet habe. Sie wolle diese Sache aus eigener Kraft durchstehen und habe sich deshalb nicht in Therapie begeben, schaffe es aber nicht, das Erlebte zu bewältigen und hinter sich zu lassen. Der Brief des Beschuldigten vom 12. Mai 2015 habe alles nur noch schlimmer gemacht.