17. Sexuelle Nötigung im Getränkelager 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung des geschützten Rechtsguts Im Vergleich zum vorangegangenen zweifachen Oralverkehr wiegen die sexuell motivierten Berührungen im Getränkelager nicht sehr schwer. Zu beischlafsähnlichen Handlungen kam es nicht und der Übergriff dauerte nur kurz. Allerdings griff der Beschuldigte der Privatklägerin sowohl in die Hose als auch in den Pullover und berührte diese nicht nur an Gesäss und Brust, sondern auch an der Scham, einem besonders sensiblen Bereich.