16. Sexuelle Nötigung durch zweimaligen Oralverkehr 16.1 Tatkomponenten 16.1.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung des geschützten Rechtsguts Art. 189 StGB bezweckt den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das Recht der Privatklägerin auf Selbstbestimmung in sexueller Hinsicht wurde vorliegend massiv verletzt. Der Beschuldigte erzwang im Lager des Tankstellenshops den Oralverkehr mit der Privatklägerin. Dabei handelt es sich um eine beischlafsähnliche Handlung, die gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei der Strafzumessung grundsätzlich einer Vergewaltigung gleichzustellen ist.