15.3 Zwischenfazit: Einzelstrafe und Asperation für den Raubüberfall vom 11. Januar 2009 Aufgrund der Täterkomponenten ist insgesamt eine Erhöhung der verschuldensangemessenen Strafe um zwei auf 20 Monate am Platz. Von dieser Einzelstrafe werden asperierend 12 Monate berücksichtigt. Es ergibt sich als Zwischenfazit eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten.