46 weg eingestanden. Allerdings hat er z.B. den Messereinsatz – trotz Akzeptanz des Schuldspruchs wegen Raubes – auch im oberinstanzlichen Verfahren noch bestritten. Es kann deshalb nur von einem "Mini-Geständnis" die Rede sein, welches entsprechend auch nur zu einer geringfügigen Strafreduktion führen kann. Unter diesem Titel erscheint eine Reduktion der verschuldensangemessenen Strafe um einen Monat angezeigt. Von echter Reue und Einsicht ist dagegen auch in Bezug auf diesen Raubüberfall nichts zu spüren.