Zwischenfazit: Tatverschulden Insgesamt ist aufgrund der objektiven und subjektiven Tatkomponenten von einem gerade noch leichten Tatverschulden auszugehen, welches etwas weniger schwer erscheint, als beim Raubüberfall auf die Coop-Filiale. Diesem Tatverschulden erschiene – immer mit Blick auf den weiten Strafrahmen – eine Strafe von 18 Monaten angemessen. 15.2 Täterkomponenten 15.2.1 Vorleben, insbesondere Vorstrafen Hinsichtlich des Vorlebens und der Vorstrafen wird auf die vorstehenden Ausführungen bei der Bemessung der Einsatzstrafe für den Raubüberfall auf die Coop- Filiale verwiesen.