Die eigentliche Durchführung der Tat erscheint hingegen zunächst ähnlich verwerflich wie beim Raubüberfall auf die Coop-Filiale. Auch hier lauerte der Täter der Verkäuferin nach Ladenschluss bei Dunkelheit bewaffnet und maskiert auf und drängte sie unter Bedrohung mit der Waffe zurück in den Shop. Anders als beim Überfall auf die Coop-Filiale handelte der Beschuldigte hier jedoch alleine, was die Art und Weise des Vorgehens wiederum etwas weniger verwerflich erscheinen lässt. 15.1.2 Subjektive Tatkomponenten Willensrichtung und Beweggründe