Gleichzeitig war aber – anders als beim Überfall auf die Coop-Filiale – nur eine Angestellte davon betroffen und handelte der Beschuldigte alleine. Während der Raubüberfall auf den Tankstellenshop in Bezug auf das geschützte Rechtsgut des Vermögens weniger schwer erscheint, als der Raubüberfall auf die Coop-Filiale, wiegt er in Bezug auf die Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit der Privatklägerin schwerer, wobei in dieser Hinsicht allerdings wiederum nur eine einzelne Person betroffen war. Insgesamt ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs hier als gerade noch leicht zu bezeichnen.