Auch hier schädigte der Beschuldigte zudem nicht nur die BP sondern daneben auch noch die dort angestellte Privatklägerin an ihrem privaten Vermögen, wenn auch geringfügig. Als Nötigungsmittel verwendete der Beschuldigte ein Messer, mit welchem er der Privatklägerin – bei entsprechender Verwendung – massive, lebensgefährliche Verletzungen hätte zufügen können.