15. Asperation für den Raubüberfall auf den BP-Tankstellenshop in R.________ 15.1 Tatkomponenten 15.1.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung der geschützten Rechtsgüter Beim Raubüberfall auf den Shop der BP Tankstelle in R.________ erbeutete der Beschuldigte letztlich nur sehr wenig Deliktsgut. Die Tat war aber auf eine potentiell deutlich grössere Beute gerichtet. Auch hier schädigte der Beschuldigte zudem nicht nur die BP sondern daneben auch noch die dort angestellte Privatklägerin an ihrem privaten Vermögen, wenn auch geringfügig.