Einsatzstrafe für den Raubüberfall vom 3. Dezember 2008 Während sich die übrigen Täterkomponenten neutral auf die auszufällende Strafe auswirken, erscheint aufgrund der zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen eine Erhöhung der Strafe um vier Monate angezeigt. Die Einsatzstrafe ist somit auf 24 Monate Freiheitsstrafe festzusetzen.