44 kannten besucht. Zudem unterstütze er mit monatlichen Spenden ein Hilfsprojekt für Kinder. Trotz dieses grundsätzlich erfreulichen Verlaufs sind die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten nach wie vor als eher trostlos zu bezeichnen und begründen jedenfalls keine erhöhte Strafempfindlichkeit. 14.3 Zwischenfazit: Einsatzstrafe für den Raubüberfall vom 3. Dezember 2008