Unter dieser Täterkomponente rechtfertigt sich eine Erhöhung der Strafe um vier Monate. 14.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat den Raubüberfall auf die Coop-Filiale in T.________ zunächst lange Zeit vehement bestritten und erst in der Schlusseinvernahme zugegeben. Gleichzeitig versuchte er auch dann noch, seine Rolle bei der Tat und das Ausmass der dabei erzwungenen Handlungen (Öffnen des Tresors) herunterzuspielen sowie sein Mitwirken durch seine angebliche Alkoholisierung zu erklären.