718 ff.). Unter anderem wurde er mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 9. Juni 2006 der versuchten Nötigung und des Raubes verurteilt, weil bei einem angeblichen Schuldner unter Androhung massiver Nachteile (u.a. Abschneiden eines Fingers, Drohungen in Bezug auf dessen Familie) eine vermeintliche Forderung einzutreiben versucht und sich von diesem Bargeld und ein Mobiltelefon hatte aushändigen lassen (beigezogene Akten S 05 4280, pag. 666 ff.). Im Übrigen sei an dieser Stelle auf die Zusammenfassung des delinquenten Vorlebens des Beschuldigten durch die Vorinstanz verwiesen (in Ziff. V.5. ihrer Erwägungen, pag.