Damit wiesen die Nötigungshandlungen doch eine gewisse Intensität auf. Das Ausmass des verschuldeten Erfolges ist als erheblich zu bezeichnen und wiegt nicht mehr leicht. Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten Der Beschuldigte hat zwar bei der Planung der Tat nur eine Nebenrolle inne. Es kam ihm aber bei der konkreten Vorbereitung (Besorgen der Waffenattrappen und des Vermummungsmaterials) und anschliessend insbesondere bei deren Ausführung keineswegs nur eine untergeordnete, sondern eine tragende, eine Hauptrolle zu. Dass der Beschuldigte und sein Mittäter der Angestellten I.