Sie erzielten also nicht nur einen relativ hohen Deliktsbetrag, sondern schädigten auch mehrere Personen, darunter eine Privatperson, am Vermögen. Um sich diesen Diebstahl zu ermöglichen, bedrohten der Beschuldigte und einer seiner Mittäter, beide maskiert, gleich mehrere Angestellte mit Schusswaffenattrappen, zwangen sie so den Tresor zu öffnen und sich anschliessend mit dem Gesicht nach unten auf den Boden zu legen. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung ist es sachverhaltsmässig erwiesen, dass die beiden Verkäuferinnen sich nicht freiwillig bzw. nur aufgrund eines Sicherheitskonzepts so verhielten.