sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Nach dem Wegfall der qualifizierten sexuellen Nötigung stellen somit die Raube gegenüber den "einfachen" sexuellen Nötigungen die abstrakt schwereren Straftaten dar. Von den beiden Raubüberfällen erscheint derjenige auf die Coop-Filiale aufgrund des mittäterschaftlichen Vorgehens, der Mehrzahl von Opfern sowie aufgrund der deutlich höheren Beute als das verschuldensmässig schwerere Delikt.