Dezember 2008 wegen versuchter Nötigung, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 1‘100.00 verurteilt (vgl. Strafregisterauszug, pag. 720 f.). Nachdem der Beschuldigte mit vorliegendem Urteil auch wegen eines Deliktes zu bestrafen ist, welches er vor Erlass jenes Strafbefehls beging (Raubüberfall vom 3. Dezember 2008 auf die Coop-Filiale in T.________), liegt potentiell ein Fall sog. teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor.